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Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) ist die rechtsfähige Gemeinschaft aller Eigentümer einer Wohnungseigentumsanlage. Seit der WEG-Reform 2020 tritt sie als eigenständiger Träger von Rechten und Pflichten auf.
Wer gehört zur GdWE?
Jeder Wohnungseigentümer ist automatisch Mitglied. Die Mitgliedschaft ist an das Eigentum gebunden und nicht übertragbar.
Was macht die GdWE?
- Sie verwaltet das Gemeinschaftseigentum.
- Sie schließt Verträge (z.B. mit Verwaltung und Dienstleistern).
- Sie fasst Beschlüsse in der Eigentümerversammlung.
Warum ist das wichtig?
Weil Verträge über die GdWE laufen, ist eine saubere Vorbereitung von Anfragen und Beschlüssen entscheidend.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar.